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Bei der Nichtigkeitsklage handelt es sich um ein ordentliches Rechtsmittel in Österreich. Die Nichtigkeitsklage findet nur Anwendung, wenn davon auszugehen ist, dass schwere Fehler im Verfahren vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Richter befangen war oder eine beteiligte Partei keine gesetzlich ausreichende Vertretung erfahren hat.
https://kommunal.at/glossar/nichtigkeitsklage