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Dabei handelt es sich um ein Sorgerecht, welches vom Gericht angeordnet wurde. Im Sorgerecht ist die Verantwortung über die Pflege, die Erziehung, die gesetzliche Vertretung und das Vermögen des Kindes enthalten. Eine Person, die unter Obsorge steht, wird auch als Mündel bezeichnet.
https://kommunal.at/glossar/obsorge